Das Schüler:innen-Parlament

An unserer Schule besteht seit vielen Jahren ein Schülerparlament. Jede Klasse wählt zwei VertreterInnen als Abgeordnete in dieses Parlament, das von einer Präsidentin oder einem Präsidenten nach Bedarf einberufen wird. Die Präsidentin leitet mit Hilfe einer Lehrperson die Versammlungen.

Die SchülerInnen verfügen damit über ein bestimmtes Mitspracherecht, dessen Umfang in den Statuten festgehalten ist.

SchüPa 23/24