Zugehörige Objekte

Die Erziehungsberechtigten haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit, etc.) muss 
die Lehrperson unverzüglich informiert werden. 
Dies kann telefonisch oder per Mail geschehen.
 
Alle Absenzen sind unter Angabe des Datums, der verpassten Lektionen und des Grundes im Kontaktheft einzutragen und mit der Unterschrift der Eltern versehen allen betroffenen Lehrpersonen vorzulegen. Die Schülerin oder der Schüler muss sich selbständig nach den verpassten Schularbeiten erkundigen und den Stoff nacharbeiten. Die Lehrpersonen sind dabei behilflich. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden.
 

Ansteckende Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer oder Betreuer anstecken. Die Gesundheitsdirektion und das Volksschulamt des Kantons Zürich haben Richtlinien und Merkblätter zu dieser Thematik verfasst.

Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: 
Richtlinien für die Dauer des Schulausschlusses bei ansteckenden Krankheiten

Volksschulamt Kanton Zürich:            
Diverse Merkblätter zu Krankheiten
Kopfläuse & Zecken

Schulausschluss:
Empfehlungen für den (vor)schulischen Ausschluss bei übertragbaren Krankheiten und Parasitosen

Ausserschulische Nutzung von Schulräumen

Wenn die Räumlichkeiten und Anlagen von der Schule nicht benutzt werden, stehen sie den Einwohnern und Vereinen der Kreisgemeinde unentgeltlich zur Verfügung, sofern sie nicht kommerziell genutzt werden. Gebühren siehe Gebührenverordnung und Anhang unten.
Reglement über die ausserschulische Nutzung von Schulräumen + Schulanlagen  /  Formular

Reglemente und Formulare siehe unten.

 

Name
GebVO_Sek_Hausen.pdf Download 0 GebVO_Sek_Hausen.pdf
GebVO_Sek_Hausen_Anhang.pdf Download 1 GebVO_Sek_Hausen_Anhang.pdf
Gesuch_fuer_die_Benutzung_von_Schulraeumen.doc Download 2 Gesuch_fuer_die_Benutzung_von_Schulraeumen.doc
Reglement_ueber_ausserschulische_Nutzung_Schulraeume.pdf Download 3 Reglement_ueber_ausserschulische_Nutzung_Schulraeume.pdf

Die Berufswahlvorbereitung steht im Zusammenhang mit dem erzieherischen Auftrag der Schule zur Persönlichkeitsbildung. Das angestrebte Ziel ist es, den Jugendlichen zu helfen, ihre Möglichkeiten zu erkennen und sich ihrer Wünsche, Erwartungen, Neigungen und Fähigkeiten bewusst zu werden. Berufswahllektionen - teilweise unter Beizug der Berufsberatung und/oder Berufsleuten - werden in den Unterricht eingebaut. Den Jugendlichen wird in der Regel während fünf Schultagen Gelegenheit zu einem Berufspraktikum (Schnupperlehre) geboten. Je nach Situation werden diese Schnupperlehren klassenweise gleichzeitig oder verteilt über einen grösseren Zeitraum durchgeführt. Dies geschieht meist in der 2. Klasse. Weitere Schnupperlehren sind sinnvoll, sollten aber auf eigene Initiative während der Ferien absolviert werden. Die Berufsberatung vom biz Urdorf stellt ihre Dienste den Jugendlichen und den Eltern unentgeltlich zur Verfügung. Auch im Internet sind Hinweise auf Lehrstellen und Berufswahl zu finden. Siehe auch: biz Urdorf

 

Blockzeiten

Die Blockzeiten gelten an der Sek Hausen von 8.20 bis 11.55 Uhr. Die Schule stellte den Schülerinnen und Schüler bei:
- Schulbeginn später als 8.20 Uhr
- allfälligen Zwischenstunden
- Schulschluss vormittags vor 11.55 Uhr
den Schüleraufenthaltsraum oder die Bibliothek zur Verfügung. 

 

Dispensationen

Bei längeren voraussehbaren Absenzen müssen die Erziehungsberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Termin ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung stellen.

Einstufungen

Für die Einstufung beim Übertritt von der Primarschule in die Sekundarschule ist das Gespräch der Primarlehrkraft mit der Schülerin oder dem Schüler und deren/dessen Erziehungsberechtigen massgebend. Grundlage dazu bietet vor allem die Gesamtbeurteilung der schulischen Leistungen. Dieses Gespräch wird von den Primarlehrpersonen nach den Sportferien durchgeführt. Dabei wird den Eltern der Einstufungsantrag der Primarlehrperson vorgestellt. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme des Einstufungsantrages. Anfangs April bestätigt die Schulleitung der Sekundarschule die Zuteilung der SchülerInnen zur Sekundarschule A, B oder C und die Anforderungsstufen in den Sprachfächern Deutsch und Französisch. Falls die Eltern damit nicht einverstanden sind, können sie innerhalb von zehn Tagen mit entsprechender Begründung bei der Sekundarschulpflege eine Überprüfung der Einstufung verlangen. Auch gegen den Beschluss der Sekundarschulpflege kann schriftlich und begründet beim Bezirksrat in Affoltern rekurriert werden. Diese Möglichkeiten werden hier zwar erwähnt, aber sie bilden die Ausnahme, weil die Gespräche sicher in gegenseitigem Vertrauen und Offenheit stattfinden.

Elternabende

Elternabende werden - wenn immer möglich - in allen Klassen durchgeführt. Sie dienen in den ersten Klassen der Sekundarschule vor allem der Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Lehrperson, später sind sie oft auch speziellen Themen wie z.B. der Berufswahl gewidmet. Immer bietet sich bei diesen Anlässen auch Gelegenheit, über aktuelle Themen zu sprechen. Damit diese Abende für alle Beteiligten befriedigend verlaufen, ist es wichtig, dass die Gelegenheit zu Fragen und Meinungsäusserungen von den Eltern benützt wird. 

 

Elternbeiträge

Der Elternbeitrag für Verpflegungskosten in den Klassenlagern und dem Schneesportlager beträgt zurzeit CHF 22.-/Tag.
Kein Kind soll aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme an einem Klassen- oder Schneesportlager oder an einer anderen schulischen Aktivität verzichten müssen. Sollte der Elternbeitrag eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Der Elternbeitrag kann in solchen ganz oder teilweise erlassen werden.

 

Elternratgeber

Erziehung ist ein spannende und verantwortungsvolle Herausforderung. Dieser Ratgeber soll Ihnen eine Hilfestellung sein. Flyer Elternratgeher siehe unten.

Name
Elternratgeber.pdf Download 0 Elternratgeber.pdf

Exkursionen

Zur Veranschaulichung von Unterrichtsthemen können Exkursionen durchgeführt werden. Als Exkursionen gelten auch Theater- und Kinobesuche, gemeinsame Sportanlässe, Reisen für Projektarbeiten etc. Mit Ausnahme der Verpflegung werden die Kosten in der Regel von der Sek Hausen überommen.

Ferienverlängerungen

Gesuche für Ferienverlängerungen können nur ausnahmsweise bewilligt werden und müssen schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden. Ferienverlängerungen werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn noch nicht eingezogene Jokertage angerechnet werden können.

Siehe auch Absenzen / Dispensationen / Jokertage

Freifach

Siehe unter: Kurse

Förderangebot

Siehe unter Hausaufgabenhilfe
Siehe unter Hausaufgabenhilfe plus
Siehe unter Lernatelier

 

Gebührenverordnung

Link zur Gebührenverordnung und Anhang

Gesundheitsfördernde Schulen

Siehe unter: Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen

Gymi-Vorbereitung

Siehe unter: Lernatelier

Haftpflicht

Für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleidung, Brille, Velo, etc.) der Schülerinnen und Schüler haftet die Sek Hausen nicht. Derartige Schäden müssen der privaten Hausrat- oder Privat-Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

Hausaufgaben

Wir erachten Hausaufgaben als geeignetes Mittel, um neu gelernten Stoff selbständig zu üben. Lehrpersonen und Schulleitung achten darauf, dass keine Überlastung der Schülerinnen und Schüler durch Hausaufgaben stattfindet. Klassen, die von mehreren Lehrerpersonen unterrichtet werden, haben das Recht, diese darauf aufmerksam zu machen, wenn zufälligerweise auf denselben Tag von verschiedenen Lehrpersonen umfangreiche Hausaufgaben verlangt werden. 
Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet es eine wertvolle Unterstützung, wenn sich die Eltern für die Aufgaben interessieren und damit am Geschehen in der Schule Anteil nehmen. Siehe auch: Hausaufgabenhilfe 

 

Hausaufgabenhilfe

Die Schule bietet für alle Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen über Mittag kostenlos Hausaufgabenhilfe an. Anfangs Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler über die genauen Zeiten informiert. Siehe auch: Hausaufgaben

Hausordnung

Die Regeln an unserer Schule sind in den Weid-Planken festgehalten. 
Siehe unter: Weid-Planken

Integrative Förderung IF

Benötigen Schülerinnen oder Schüler eine spezielle Förderung, die von den Klassen- oder Fachlehrpersonen allein nicht erbracht werden kann, erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterstützung von einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen. Die Schülerinnen und Schüler werden hauptsächlich in der Regelklasse geschult, können aber auch für einzelne Fächer in Kleingruppen von der Heilpädagogin oder dem Heilpädagogen unterrichtet werden.

Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse ISR

Wo möglich werden Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in der Regelklasse gefördert. Eine Integrierte Sonderschulung in der Regelklasse (ISR) kann bei körperlicher oder geistiger Behinderung, gesundheitlicher Beeinträchtigung, Verhaltens-auffälligkeit oder einem belasteten familiären Umfeld durch die Schulpflege im Rahmen des Gesamtbudgets bewilligt werden. Schulische Heilpädagoginnen und andere qualifizierte Lehrpersonen und Mitarbeiterinnen fördern und begleiten die Kinder intensiv während einiger Lektionen. Der ISR geht eine Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst voraus.

Jokertage

Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Halbtage (z.B. Mittwoch) gelten als ganze Tage. Nichtbezogene Jokertage können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden. Die Klassenlehrpersonen sind für die Kontrolle verantwortlich.

Siehe Reglement / Formular Jokertage unten.

Name
Formular-Jokertage.pdf Download 0 Formular-Jokertage.pdf
Reglement-Jokertage.pdf Download 1 Reglement-Jokertage.pdf

Klassenlager

Die Klassenlehrperson kann während eines Klassenzuges ein- bis zweimal ein Klassenlager durchführen. Sie kann dazu den Schulbetrieb mit ihrer Klasse während normalerweise einer Schulwoche an einen anderen Ort in der Schweiz verlegen. Klassenlager sollen als Arbeitswochen das Verständnis für die geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Zusammenhänge vertiefen. Sie können auch musischen, sprachlichen, lebenskundlichen oder sportlichen Zielen dienen und bieten eine gute Gelegenheit, die Schülerinnen und Schüler zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein zu erziehen. Die gemeinsam erlebte Woche fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl und das gegenseitige Verständnis. Ein Klassenlager ist ein offizieller Schulanlass und die Teilnahme ist deshalb obligatorisch. Kann ein Kind in einem begründeten Ausnahmefall nicht an einem Klassenlager teilnehmen, so hat es den Unterricht in einer von der Schulleitung zu bestimmenden anderen Klasse zu besuchen. Für Lager der Sek Hausen werden klassenintern oder klassenübergreifend Lagerordnungen geschaffen. Diese und die Vorschriften des Schulgesetzes müssen eingehalten werden. Wer die für die Gemeinschaft wichtigen Abmachungen nicht einhält, kann unter Benachrichtigung der Eltern und der Schulleitung nach Hause geschickt werden und hat den Unterricht in einer andern Klasse zu besuchen. Die Kosten von Klassenlagern werden grundsätzlich von der Sek Hausen übernommen. Die Eltern zahlen den Verpflegungskostenbeitrag von SFr. 22.00/Tag.

Kontaktheft

Das Kontaktheft ist ein sehr wichtiges Instrument für die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten und umgekehrt. Hier werden Information ausgetauscht.

Siehe auch: Weid-Planken

Kopfläuse

Elterninformation des Volkschulamtes "Kopfläuse".

Name
Kopflaeuse.pdf Download 0 Kopflaeuse.pdf

Kurse

Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule haben die Möglichkeit, auf verschiedenen Gebieten Freifächer und Kurse zu belegen. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die SchülerIn dazu, den Kurs zu besuchen. Kurse sind in Randstunden, freien Nachmittagen oder über Mittag angesetzt und sind gratis.

Lehrmittel

Siehe unter: Material, Lehrmittel und IT-Geräte

Lernatelier

Das Lernatelier steht allen lernwilligen und motivierten Schülerinnen und Schüler, die über ein entsprechendes schulisches Potential verfügen, offen. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Aufnahmeprüfung an weiterführende Schulen (Gymnasium, Berufsmittelschule, FMS, HMS, IMS) vorbereitet.

Material, Lehrmittel und IT-Geräte

Die an unserer Schule verwendeten Lehrmittel werden den Schülerinnen leihweise gratis zur Verfügung gestellt. Gewisse Lehrmittel (Taschenrechner/Bücher) können durch die Schule zu einem reduzierten Preis als Eigentum abgegeben werden.
Die Sek Hause verfügt über diverse IT-Geräte, welche die Schüler benützen können. Lehrmittel, Werkzeuge und IT-Geräte bleiben aber Eigenum der Sek Hausen und die Schüler tragen die volle Veratwortung für das ihnen geliehene Material. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung hat der fehlbare Schüler entsprechenden Ersatz zu leisten.

Mittagstisch

Siehe unter: Tagesstrukturen

Musikschule Knonauer Amt

Nach Abzug der Beiträge von Kanton und Eltern übernehmen die Schulgemeinden des Bezirks Affoltern die Kosten für ihre Schülerinnen und Schüler der Musikschule Knonauer Amt. 

Reglement über den teilweisen Erlass der Elternbeiträge an der Musikschule Knonauer Amt (siehe unten).

Die öffentliche Musikschule Knonauer Amt ist bestrebt, ein möglichst breites Angebot zur musikalischen Betätigung zu bieten. Sie bietet neben der musikalischen Grundschulung in der Primarschule Singunterricht, Gruppenkurse, Instrumentalunterricht und Zusammenspielformationen an. Der Unterricht wird dezentralisiert in verschiedenen Lokalen erteilt. Weitere Informationen finden sie unter www.musikschuleknonaueramt.ch

Name
Reglement Musikschule Download 0 Reglement Musikschule

Pausenkiosk

Das Schülerparlament betreibt seit einigen Jahren einen Pausenkiosk - er wird von Schülerinnen und Schülern des 3. Jahrganges geführt. Die Sek Hausen ist bestrebt ein Warenangebot zu präsentieren, welches den Ansprüchen an eine gesunde Ernährung entspricht.

Schneesportlager

Die Sekundarschule Hausen führt nach Möglichkeit während einer der beiden Sportwochen (normalerweise in der ersten Woche) ein freiwilliges Schneesportlager durch. Dieses wird in der Regel für alle Klassen der Sekundarschule gemeinsam organisiert. 

Die Eltern übernehmen einen von der Schulpflege festgesetzten Beitrag, welcher mindestens die Hälfte der Gesamtkosten decken soll. Der Rest wird vom von der Sek Hausen übernommen.

Siehe auch: Elternbeiträge

Schnupperlehrtage

Eines der Hauptziele der Sekundarschule ist es, eine gute Anschlusslösung sicherzustellen. Aus diesem Grund werden Schnupperlehrtage auch während der Schulzeit bewilligt, wenn diese mit dem offiziellen Formular "Schnupperlehrtage" beantragt werden. Im Normalfall sollten Schnupperlehren jedoch auf die unterrichtsfreie Zeit (z. B. Schulferien) gelegt werden. 

Formular Schnupperlehrtage unten.

Name
Formular_Schnupperlehre.pdf Download 0 Formular_Schnupperlehre.pdf

Schulabschluss

Leistungsfähige und überdurchschnittlich engagierte Schülerinnen und Schüler der Abteilungen B oder C haben die Möglichkeit nach Abschluss der Sekundarschulzeit ein zusätzliches Jahr an der höheren Stufe unserer Schule zu absolvieren. Dieses Schuljahr ist kostenlos. Wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

Schularzt

Die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen erfolgen in der 2. Sekundarklasse durch die Schulärztin Dr. Med. Ellen Dür in Räumlichkeiten an der Sek Hausen. Die Schulverwaltung organisiert die klassenweise durchgeführten Arztuntersuche.

Auf besonderen Wunsch der Eltern kann die Untersuchung auch bei ihrem Kinder- bzw. Hausarzt durchgeführt werden. In diesem Fall tragen die Eltern die Verantwortung und die Kosten.

Schulbesuchstage

Immer am 7. jedes Monats (ausser in den Ferien oder an Feiertagen) öffnen wir unsere Türen. Kommen Sie vorbei - wir freuen uns auf den direkten Kontakt mit Ihnen.

 

Schulmaterial

Siehe unter: Material, Lehrmittel und IT-Geräte

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Treten bei einem Kind grosse Schulschwierigkeiten auf, zeigt es schwere Verhaltensstörungen oder macht ihm die Pubertät aussergewöhnlich zu schaffen, setzen sich Eltern und Klassenlehrperson miteinander in Verbindung. 
Erweist sich eine nähere Abklärung als notwendig, leitet die Schulpflege den Antrag der Klassenlehrperson an den Schulpsychologischen Dienst weiter. Der Schulpsychologe klärt ab, welche Massnahmen nötig sind, um dem Kind zu helfen. 
Für sogenannte Kurzberatungen können sich die Eltern direkt an den Schulpsychologen wenden, ohne den Weg über die Schulleitung zu beschreiten. Zudem besteht auch für Eltern das Angebot, die Dienste der Schulsozialarbeit der Sek Hausen oder der unabhängigen Jugendberatung "contact" zu nutzen.

Schulreisen

Anstelle von Klassenlagern können auch ein- oder zweitägige Schulreisen unternommen werden. Die Sek Hausen leistet einen Beitrag an die Gesamtkosten. Die Eltern übernehmen die vom Kanton festgesetzten Verpflegungskosten. 

 

Schulzahnarzt

Im Rahmen der gesetzlichen Regelung müssen die Schülerinnen und Schüler jährlich eine zahnärztliche Untersuchung wahrnehmen. Die Sek Hause organisierte die Zahnuntersuche klassenweise beim Schulzahnarzt Dr. Zupan. Anfang Schuljahr wird jedem Kind ein Merkblatt mit der Anmeldung abgegeben. 
Wenn die Eltern dies wünschen, können sie den Zahnuntersuch auch bei ihrem Privatzahnarzt organisieren. Die Schule beteiligt sich an den Kosten gemäss dem aktuell gültigen Zahnarzttarif UV/MV/IV.

Reglement über die Schulzahnpflege unten

Name
Reglement_Schulzahnpflege.pdf Download 0 Reglement_Schulzahnpflege.pdf

SONAFE / WINAFE

Das Schülerparlament organisiert ein- bis zweimal im Jahr ein Schulfest. (SONAFE = Sommernachtsfest und WINAFE = Winternachtsfest). Diese Feste sind obligatorische Schulanlässe und alle Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil. Die zwei Anlässe finden unter der Aufsicht der Lehrpersonen statt, welche auch auf die Einhaltung der Hausordnung achten.

Stellwerktest

In der 2. Sek wird der standardisierte Leistungstest "Stellwerk 8" durchgeführt. Bei "Stellwerk 8" handelt es sich um ein computergestütztes adaptives Testsystem. D.h. der Schwierigkeitsgrad der Fragern passt sich während der Durchführung dem Wissen der Schülerinnen und Schüler an: Wer eine Frage falsch beantwortet, erhält als Nächstes eine einfachere, wer sie richtig beantwortet eine schwierigere Frage. Geprüft werden die Kenntnisse in den Fachbereichen Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik. 
Das auf diese Weise bewertete fachliche Wissen der Jugendlichen wird in einem individuellen, schultypenunabhängigen Leistungsprofil dargestellt. So kann aufgezeigt werden, wo die Stärken und Schwächen des Jugendlichen liegen. Anschliessend werden während eines Standortgespräches die passenden Massnahmen für eine wirkungsvolle Förderung festgelegt.

Stundenplan

Der Stundenplan wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften , insbesondere der Lektionentafel des Volkschulamtes sowie der besonderen Verhältnisse der Sek Hausen erstellt. 

Siehe auch Wahlfachunterricht. Der Unterricht beginnt frühestens um 07.30 Uhr und endet spätestens um 17.10 Uhr. Die Lektionen dauern 45 Minuten.
 

Klassen Stundenpläne Schuljahr 2020/21

 

Tagesstrukturen

Die Tagesstrukturen/Mittagstisch sind ein ausserschulisches, familienergänzendes Betreuungsangebot für Kinder der Primarschulgemeinden Hausen ab dem Kindergartenalter bis zur 6. Klasse und Sekundarschülerinnen und -schüler der Sek Hausen. Der Betrieb wird von der Primarschule im Rahmen des Tagesstrukturenangebotes sichergestellt. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.primarhausen.ch/portraittagges

Umstufungen

Umstufungen können durch eine Lehrperson oder die Erziehungsberechtigten beantragt werden, sofern Leistungsstand und Gesamteindruck einen solchen Schritt rechtfertigen. Dabei sind Auf- und Abstufungen vorgesehen. Ziel einer Umstufung ist immer die optimale Förderung einer Schülern oder eines Schülers. 
Umstufungen zwischen den Abteilungen und den Anforderungsstufen sind für die 1. Klassen Ende November, Ende März und Mitte Juli zum Ende des Schuljahres möglich. Für die 2. und 3. Klassen sind die Umstufungstermine auf Ende Januar und Mitte Juli festgelegt.

Unfallversicherung

Seit einigen Jahren besteht an unserer Schule keine Unfallversicherung mehr für Schülerinnen und Schüler. Mit dem KVG sind alle Kinder privat durch die Krankenkassen auch bei einem Unfall versichert. Unfälle sind also direkt mit der betreffenden Krankenkasse oder Unfallversicherung abzurechnen. 
Im Sinne einer Orientierung sind die Klassenlehrpersonen über allfällige Unfälle zu informieren.

Velo-, Mofa und Rollerreglement

Die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei den Eltern. Sie unterstützen Ihre Kinder beim selbstständigen Bewältigen des Schulweges. Auf dem Schulareal steht nur eine beschränkte Anzahl von Veloabstellplätzen zur Verfügung. 

Veloreglement siehe unten.

Name
Veloreglement.pdf Download 0 Veloreglement.pdf

Verkehrsunterricht

Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt jedes Jahr allen Klassen eine Lektion Verkehrsunterricht. Themen sind: das korrekte Verhalten mit dem Fahrrad oder dem Mofa, Sicherheit im Strassenverkehr oder die Schulung der Jugendlichen zu rücksichtsvollen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern.

Walfachsystem

Im ganzen Kanton gilt für die dritten Klassen der Sekundarschulen das Wahlfachsystem. Duch dieses Wahlfachsystem soll die Motivation der Schülerinnen verbessert werden.
Sie können in jenen Fächern, für die sie sich besonders interessieren, Schwerpunkte setzen und sich in anderen, die sie weniger ansprechen, entlasten. Neben einer Grundausbildung, die durch den Pflichtunterricht gewährleistet ist, werden Wahlfächer angeboten, die es erlauben, eine den Neigungen entsprechende Ausbildung zu wählen. In seiner Wahl ist der Schüler im Rahmen der Bestimmungen frei, doch verpflichtet er sich mit seiner Anmeldung, die gewählten Fächer während der gesamten Dauer regelmässig zu besuchen.
Bei einer Gesamtzahl von 32 bis 36 Unterrichtslektionen pro Woche umfasst der Pflichtbereich in der Sekundarschule A 26 Lektionen und an den Abteilungen B und C 23 Lektionen. Schüler und Eltern werden von den Klassenlehrpersonen über das jeweilige Wahlfachangebot orientiert. Der Wahlbereich wird von Schülern und Eltern gemeinsam mit den Klassenlehrpersonen besprochen.
Wir sind überzeugt, dass der Wahlfachunterricht geeignet ist, das Lerninteresse der Schülerinnen im letzten Schuljahr zu fördern und hoffen, dass alle Eltern unsere Bemühungen durch eine gute Zusammenarbeit unterstützen.

Weid-Planken

Die Regeln an unserer Schule wurden gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und können nur auf Antrag des Schülerparlamentes oder der Schulkonferenz geändert werden.

Siehe Weid-Planken unten.

Name
Weidplanken.pdf Download 0 Weidplanken.pdf

Zehntes Schuljahr

Ihr Kind wünscht ein 10. Schuljahr zu absolvieren, weil die Berufswahl noch nicht getroffen werden konnte oder noch keine Lehrstelle gefunden werden konnte. In diesen Fällen kann ein 10. Schuljahr hilfreich sein. Die Sekundarschule Hausen unterscheidet zwischen folgenden Angeboten: 

A: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) gemäss EG BBG 
B: 10. Schuljahr von privaten Anbietern 

Massgebend für eine finanzielle Unterstützung des 10. Schuljahres soll die Beurteilung durch die Lehrpersonen und eine Empfehlung der Berufsberatung sein, wobei die Bedürfnisse der Schülerin / des Schülers im Vordergrund stehen. In unserem Reglement zum 10. Schuljahr finden Sie detaillierte Auskünfte über das Vorgehen bei Anträgen zur finanziellen Beteiligung an ein 10. Schuljahr durch die Sekundarschule. 
Reglement 10. Schuljahr und Antragsformular siehe unten.

Name
Reglement-10-Schuljahr.pdf Download 0 Reglement-10-Schuljahr.pdf
Formular-Antrag-Beitrag-10-Schuljahr.pdf Download 1 Formular-Antrag-Beitrag-10-Schuljahr.pdf

Zeugnis

Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils am Ende des ersten Semesters (vor den Sportferien) und am Schluss des Schuljahres (vor den Sommerferien) ein Notenzeugnis. Die Eltern unterschreiben das Zeugnis und bestätigen damit ihre Kenntnisnahme des Zeugnisses. Nach den Ferien wird das unterschriebene Exemplar der Klassenlehrperson zur Aufbewahrung übergeben. 
Handhabung Zeugnis siehe unten.

Name
Handhabung-Zeugnis.pdf Download 0 Handhabung-Zeugnis.pdf